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- Artikel-Nr.: 501060671
- EAN: 4043699134782
- Marke: Höveler
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Höveler Landleben Pferdemix
Pferdemix ist ein bekömmliches Ergänzungsfutter zu Heu und Stroh. Durch den moderaten Energie- und Eiweißgehalt eignet sich dieses Müsli sowohl für Freizeit- als auch für Sportpferde. Die Kombination wertvoller Einzelkomponenten gewährleistet eine ausgeglichene Basisversorgung mit allen Grundnährstoffen. In reduzierten Mengen kann Landleben Pferdemix auch mit anderen Getreidesorten wie Hafer kombiniert werden.
Zusammensetzung
Haferschälkleie, Weizenkleie, Dinkelspelzen, Gerstenflocken, Maisflocken, Luzernegrünmehl, Weizen, Melasse, Calciumcarbonat, Viehsalz (Natriumchlorid)
Inhaltsstoffe
9.0 % Rohprotein
7,0 % Rohasche
15.00 % Rohfaser
3,1 % Rohfett
0.95 % Calcium
0.32 % Phosphor
0.32 % Natrium
0.15 % Magnesium
Ernährungsphysiologische Zusatzstoffe je kg
12500 IE Vitamin A (E672)
1250 IE Vitamin D3 (E671)
150 mg Vitamin E
8.0 mg Kupfer (E4) als Kupfer-II-sulfat, Pentahydrat
0,15 mg Selen (E8) als Natriumselenit
62 mg Eisen (E1) als Eisen-II-sulfat (Monohydrat)
0,37 mg Jod (E2) als Calciumjodat
25 mg Mangan (E5) als Mangan-II-oxid
36 mg Zink (E6) als Zinkoxid
250 mcg Biotin
Technologische Zusatzstoffe:
119 mg Sepiolit (E562)
Fütterungsempfehlung
Reichen Sie Höveler Landleben Pferdemix immer in Kombination mit ausreichend viel Heu (mindestens 1 kg/100 kg Körpergewicht und Tag). Für die tägliche Versorgung Ihres Pferdes empfehlen wir bei leichter Arbeit 0,5 kg Pferdemix/100 kg Körpergewicht und bei schwerer Arbeit 0,9 kg Pferdemix/100 kg Körpergewicht! Eine optimale Versorgung erzielen Sie durch eine tägliche Zufütterung von Original Höveler REFORMIN plus.
Hinweis
* GVO-freiDie Höveler Spezialfutterwerke GmbH Co.KG setzten für die oben genannten Produktgruppen gezielt keine Futtermittel oder Futtermittelkomponenten bei der Produktion ein, die unter Berücksichtigung der Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003 bei der Deklaration eines Hinweises auf gentechnisch veränderte Komponenten bedürfen. Höveler produziert nach den Qualitätsvorgaben (QS, GMP+ B1, A Futter, ISO 9001:2008, EG-ÖKO VO und VLOG) und einem entsprechenden Prüfplan. Die nach dieser Systematik hergestellten Futtermittel werden nur dann an den Vertragspartner ausgeliefert, wenn die in Satz 1 genannten Prüfungen kein Erfordernis ergeben haben, das Futtermittel nach der Verordnung (EG) 1829/2003 oder 1830/2003 zu kennzeichnen. Im Übrigen erfolgt die Deklaration der Futtermittel nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.